Das Mietrecht regelt das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Es ist geprägt von diversen Gesetzen (z. B. BGB, Wohnflächenverordnung, Betriebskostenverordnung), welche die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien jedoch nicht vollständig regeln und daher von einer umfangreichen Rechtsprechung von Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof ausgefüllt werden. Aufgrund der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen insbesondere in Berlin sind unsere Fachkenntnisse hilfreich, um Ihre Interessen, Ansprüche und Verpflichtungen sachgerecht einschätzen und ggf. auch gerichtlich durchsetzen zu können.
- Mängel der Mietsache, Minderung der Miete
- Abwehr und Durchsetzung von Abmahnungen und Kündigungen (Eigenbedarfskündigung, fristlose Kündigung usw.)
- Abwehr und Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
- Modernisierung - Duldung und Mieterhöhung
- Mieterhöhung wegen gestiegener ortsüblicher Vergleichsmiete
- Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses (Kaution, Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche)
- Prüfung einzelner Klauseln von Mietverträgen